Bewertungsrichtlinien für GewerkeNetz

1. Zweck des Bewertungssystems

Das Bewertungssystem von GewerkeNetz ermöglicht registrierten Unternehmen, Erfahrungen aus einer geschäftlichen Kontaktaufnahme oder Zusammenarbeit sachlich zu bewerten.

Die Bewertungen sollen anderen gewerblichen Nutzern eine zusätzliche Orientierung bei der Auswahl möglicher Auftraggeber, Orientierung bei der Auswahl möglicher Auftraggeber Auftragnehmer, Nachunternehmer, Kooperationspartner oder Dienstleister geben.

Bewertungen stellen persönliche Erfahrungen und Einschätzungen des jeweiligen bewertenden Unternehmens dar. Sie sind keine Empfehlung, Garantie oder Qualitätszertifizierung durch GewerkeNetz.

2. Wer eine Bewertung abgeben darf

Bewertungen dürfen ausschließlich von registrierten und freigeschalteten Unternehmen beziehungsweise gewerblichen Nutzern abgegeben werden.

Eine Bewertung ist nur möglich, wenn GewerkeNetz zuvor eine konkrete Bewertungsberechtigung erteilt hat. Die Berechtigung kann insbesondere auf Grundlage folgender Vorgänge entstehen:

  • Kontaktaufnahme über die GewerkeNetz-Kontaktvermittlung,
  • Reaktion auf ein konkretes Inserat,
  • nachvollziehbare geschäftliche Anbahnung über GewerkeNetz,
  • manuelle Freigabe durch die Plattformadministration.

Ein allgemeiner Plattformzugang berechtigt nicht dazu, beliebige Unternehmen zu bewerten.

3. Verifizierter Geschäftskontakt

Eine Bewertung kann mit folgendem Hinweis gekennzeichnet werden:

Verifizierter Geschäftskontakt über GewerkeNetz

Diese Kennzeichnung bedeutet ausschließlich, dass GewerkeNetz einen nachvollziehbaren Kontakt zwischen den beteiligten Unternehmenskonten beziehungsweise einen Bezug zu einem Inserat festgestellt und die Bewertungsmöglichkeit freigegeben hat.

Die Kennzeichnung bestätigt insbesondere nicht, dass GewerkeNetz:

  • den Abschluss eines Vertrages geprüft hat,
  • die tatsächliche Durchführung aller Leistungen überwacht hat,
  • Rechnungen oder Zahlungen kontrolliert hat,
  • die fachliche Qualität einer Leistung selbst beurteilt hat,
  • sämtliche Angaben der beteiligten Unternehmen unabhängig verifiziert hat.

GewerkeNetz tritt nicht als Vertragspartei, Gutachter, Schiedsgericht oder Zahlungsdienstleister auf.

4. Bewertungsfrist und Anzahl

Eine erteilte Bewertungsberechtigung ist zeitlich begrenzt. Sofern bei der Freigabe nichts anderes angegeben wird, kann eine Bewertung innerhalb von 30 Tagen abgegeben werden.

Für denselben freigegebenen Geschäftskontakt darf jedes berechtigte Unternehmen grundsätzlich nur eine Bewertung je Bewertungsrichtung abgeben.

Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Selbstbewertungen,
  • Mehrfachbewertungen desselben Vorgangs,
  • Bewertungen über zusätzliche oder fingierte Benutzerkonten,
  • Bewertungen ohne tatsächlichen geschäftlichen Bezug,
  • Bewertungen im Auftrag Dritter,
  • gekaufte oder anderweitig vergütete Bewertungen.

5. Bewertungskriterien

Die Bewertung kann eine Gesamtbewertung von einem bis fünf Sternen sowie einzelne B2B-Kriterien umfassen.

Zu den Bewertungskriterien gehören insbesondere:

  • Kommunikation,
  • Zuverlässigkeit,
  • Organisation und Abstimmung,
  • Einhaltung getroffener Vereinbarungen,
  • Fairness der Zusammenarbeit.

Eine Bewertung von fünf Sternen entspricht einer sehr positiven Erfahrung. Eine Bewertung von einem Stern entspricht einer sehr negativen Erfahrung.

Soweit Einzelbewertungen zu einer Gesamtnote zusammengeführt werden, wird der angezeigte Durchschnitt aus den freigegebenen Bewertungen berechnet und auf eine Nachkommastelle gerundet.

6. Anforderungen an Bewertungstexte

Bewertungstexte müssen sachlich, nachvollziehbar und auf die konkrete geschäftliche Erfahrung bezogen sein.

Zulässig sind beispielsweise Aussagen über:

  • Erreichbarkeit und Kommunikation,
  • Terminabsprachen,
  • Organisation und Koordination,
  • Einhaltung konkret vereinbarter Leistungen,
  • Zuverlässigkeit im Geschäftsablauf,
  • sachlich geschilderte Probleme oder Abweichungen.

Persönliche Enttäuschung oder eine negative Erfahrung darf dargestellt werden, sofern die Schilderung sachlich bleibt und keine unzulässigen Inhalte enthält.

7. Unzulässige Inhalte

Nicht veröffentlicht beziehungsweise entfernt werden insbesondere Bewertungen mit:

  • unwahren Tatsachenbehauptungen,
  • Beleidigungen oder herabwürdigenden Äußerungen,
  • Schmähkritik oder persönlichen Angriffen,
  • Drohungen, Hassrede oder diskriminierenden Inhalten,
  • vertraulichen Geschäfts- oder Vertragsinformationen,
  • Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen,
  • personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder Dritten,
  • vollständigen Namen einzelner Beschäftigter ohne erforderlichen Bezug,
  • privaten Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen,
  • Bank-, Zahlungs- oder Zugangsdaten,
  • Werbung, Spam oder fremden Internetlinks,
  • sachfremden politischen, religiösen oder persönlichen Aussagen,
  • Inhalten, die Rechte Dritter verletzen,
  • Forderungen nach Geld, Preisnachlässen oder anderen Vorteilen gegen Änderung einer Bewertung.

Ebenfalls unzulässig ist die Verwendung einer Bewertung als Druckmittel in einer geschäftlichen Auseinandersetzung.

8. Nachweise und Plausibilitätsprüfung

GewerkeNetz kann bei begründeten Zweifeln Nachweise anfordern, die den geschäftlichen Kontakt oder den bewerteten Vorgang plausibel machen.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Bezug zu einem GewerkeNetz-Inserat,
  • dokumentierte Kontaktanfrage,
  • anonymisierte Korrespondenz,
  • Auftragsbestätigung,
  • Angebot oder Rechnung,
  • sonstige geeignete Nachweise.

Nicht erforderliche persönliche Angaben, Preise und vertrauliche Geschäftsinformationen sollen vor der Übermittlung geschwärzt werden.

Werden angeforderte Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt, kann die Bewertung zurückgestellt, nicht veröffentlicht oder entfernt werden.

9. Moderation und Veröffentlichung

Bewertungen können vor ihrer Veröffentlichung durch GewerkeNetz geprüft werden.

Die Moderation dient insbesondere der Prüfung auf:

  • vorhandene Bewertungsberechtigung,
  • nachvollziehbaren Geschäftsbezug,
  • Einhaltung dieser Bewertungsrichtlinien,
  • unzulässige personenbezogene Angaben,
  • offensichtlich rechtswidrige oder missbräuchliche Inhalte.

Eine Moderation bedeutet nicht, dass GewerkeNetz sämtliche Tatsachenbehauptungen inhaltlich bestätigt.

Positive und negative Bewertungen werden nach denselben Maßstäben behandelt. Eine Bewertung wird nicht allein deshalb entfernt, weil sie kritisch ist oder dem bewerteten Unternehmen nicht gefällt.

GewerkeNetz kann:

  • eine Bewertung freigeben,
  • die Veröffentlichung zurückstellen,
  • eine Überarbeitung anfordern,
  • einzelne unzulässige Bestandteile entfernen,
  • die Bewertung ablehnen,
  • eine bereits veröffentlichte Bewertung vorübergehend ausblenden oder löschen.

10. Stellungnahme des bewerteten Unternehmens

Das bewertete Unternehmen kann, soweit die technische Funktion angeboten wird, öffentlich auf eine Bewertung antworten.

Die Antwort muss ebenfalls sachlich sein und diesen Richtlinien entsprechen. Sie darf insbesondere keine personenbezogenen Daten, vertraulichen Informationen, Beleidigungen oder Drohungen enthalten.

Die Antwortfunktion dient der Einordnung des Vorgangs. Sie ersetzt keine rechtliche Klärung zwischen den beteiligten Unternehmen.

11. Beanstandung einer Bewertung

Bewertete Unternehmen und andere Betroffene können Bewertungen über die Funktion:

Rechtswidrigen Inhalt melden

oder per E-Mail an:

info@gewerkenetz.de

beanstanden.

Die Meldung sollte enthalten:

  • den Link zur betroffenen Bewertung,
  • das betroffene Unternehmen,
  • eine konkrete Begründung der Beanstandung,
  • die nach Auffassung des Meldenden unzulässige Textstelle,
  • gegebenenfalls geeignete Nachweise.

Eine pauschale Aussage wie „Die Bewertung ist falsch“ reicht für eine sachgerechte Prüfung regelmäßig nicht aus.

GewerkeNetz prüft hinreichend konkrete Meldungen zeitnah und kann die Bewertung während der Prüfung vorübergehend ausblenden. Bei Entscheidungen über gemeldete Inhalte sind sowohl die Rechte des bewerteten Unternehmens als auch die Meinungs- und Informationsfreiheit des bewertenden Unternehmens zu berücksichtigen. Der Digital Services Act sieht für Hostingdienste ein zugängliches Meldeverfahren sowie eine sorgfältige un790428search1turn790428search15turn790428search17

12. Änderungen und Löschung durch den Verfasser

Vor der Freigabe kann der Verfasser zur Überarbeitung einer Bewertung aufgefordert werden.

Nach der Veröffentlichung können Änderungen oder Löschungen über GewerkeNetz angefragt werden. Zur Sicherung der Nachvollziehbarkeit kann GewerkeNetz frühere Fassungen und Moderationsvorgänge intern dokumentieren.

Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung einer Bewertung besteht nicht, wenn dadurch ein irreführender Eindruck über den ursprünglichen Bewertungsverlauf entstehen würde.

13. Berechnung und Darstellung der Bewertung

Angezeigt werden können insbesondere:

  • durchschnittliche Sternebewertung,
  • Anzahl freigegebener Bewertungen,
  • Einzelbewertungen nach Kriterien,
  • Kennzeichnung verifizierter Geschäftskontakte,
  • öffentliche Antworten des bewerteten Unternehmens.

Die Anzahl der zugrunde liegenden Bewertungen wird sichtbar dargestellt.

Bei weniger als drei freigegebenen Bewertungen kann GewerkeNetz darauf hinweisen, dass noch keine belastbare Vergleichsbasis vorliegt.

Für Rankings oder Sortierungen nach Bewertung sollen Unternehmen erst ab mindestens drei freigegebenen Bewertungen berücksichtigt werden.

14. Keine bevorzugte Behandlung gegen Bezahlung

Unternehmen können sich keine bessere Bewertung, Entfernung berechtigter Kritik oder bevorzugte Moderationsentscheidung kaufen.

Kostenpflichtige Pakete, Werbeschaltungen oder Partnerschaften haben keinen Einfluss auf:

  • die Bewertungsnote,
  • die Moderationsmaßstäbe,
  • die Veröffentlichung berechtigter Kritik,
  • die Bearbeitung einer Beanstandung.

15. Missbrauch und Sanktionen

Bei Manipulationsversuchen oder wiederholten Verstößen kann GewerkeNetz insbesondere:

  • Bewertungsberechtigungen entziehen,
  • Bewertungen löschen,
  • zusätzliche Nachweise verlangen,
  • Unternehmens- oder Benutzerkonten vorübergehend sperren,
  • Konten dauerhaft ausschließen,
  • weitere rechtliche Schritte prüfen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • fingierten Geschäftskontakten,
  • abgestimmten Gefälligkeitsbewertungen,
  • gekauften Bewertungen,
  • Drohungen mit negativen Bewertungen,
  • Bewertungen über Mehrfachkonten,
  • vorsätzlich falschen Nachweisen,
  • wiederholten persönlichen Angriffen.

16. Keine Entscheidung über Vertragsstreitigkeiten

GewerkeNetz entscheidet nicht verbindlich darüber, ob eine Forderung berechtigt ist, ein Werk mangelhaft ausgeführt wurde, eine Rechnung ordnungsgemäß ist oder eine Vertragspartei ihre Pflichten verletzt hat.

Solche Fragen müssen von den beteiligten Unternehmen direkt, durch geeignete Schlichtungsstellen oder auf dem Rechtsweg geklärt werden.

Die Moderation einer Bewertung stellt keine rechtliche Bewertung des zugrunde liegenden Geschäftsverhältnisses dar.

17. Verhältnis zu weiteren Regelungen

Ergänzend gelten:

  • die Nutzungsbedingungen von GewerkeNetz,
  • die allgemeinen Plattformhinweise,
  • die Datenschutzerklärung,
  • das Verfahren zum Melden rechtswidriger Inhalte.

Bei Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche Vorschriften vor.

18. Betreiber

GewerkeNetz ist ein Angebot von:

SolutionArt
Inhaber: Michael Uerlichs
Theodor-Heuss-Straße 143
52428 Jülich
E-Mail: service@solutionart.de
Internet: www.gewerkenetz.de

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